Schmalkalden-Meiningen: Vereine müssen Anträge für Hallennutzung stellen

Der Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen bittet alle Sportvereine im Landkreis, die im Schuljahr 2025/2026 eine kreiseigene Sporthalle für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, um fristgerechte Antragstellung.

Antragsfrist und Verfahren

Die Anträge müssen im Zeitraum vom 15. April 2025 bis zum 15. Mai 2025 eingereicht werden.

Hierfür ist ausschließlich das offizielle Antragsformular zu verwenden, das auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-sm.de (Suchbegriff: "Hallenvergabe") heruntergeladen werden kann.

Erforderliche Angaben im Antrag

Jeder Antrag muss folgende Informationen enthalten:

· Gewünschte Sporthalle / Anzahl der benötigten Felder
· Name des Vereins und der Abteilung
· Vereinsleiter (inkl. Adresse und Kontaktdaten)
· Übungsleiter (inkl. Kontaktdaten)
· Anzahl der Sportler
· Gewünschter Wochentag und Uhrzeit (mit Alternativvorschlag)

Einreichung des Antrags

Die Anträge sind vorzugsweise per E-Mail oder postalisch zu senden an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
E-Mail: k.weisheit@lra-sm.de

Hinweis: Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Sonderregelung für Sporthallen in Meiningen und Schmalkalden

Anträge für Sporthallen in den Stadtgebieten Meiningen und Schmalkalden sind bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung zu richten:

Stadt Meiningen:

Stadtverwaltung Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Fax: 03693/454199
E-Mail: hallenzeiten@sport.meiningen.de

Stadt Schmalkalden:

Stadtverwaltung Schmalkalden
Abteilung Soziales und Sport
K. Herrmann-Girnth
Auer Gasse 6-8
98574 Schmalkalden
E-Mail: k.herrmann-girnth@schmalkalden.de